Stückzinsen
Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers erwirbt den gesamten Zinsanspruch seit dem letzten Zinszahlungstermin des Papiers. Als Ausgleich für die Zinsen, die auf die Zeit seit dem letzten Zinstermin bis zum Erwerb des Wertpapiers entfallen, zahlt der Käufer dem Verkäufer Stückzinsen. Gezahlte Stückzinsen können im Jahr der Zahlung als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen Steuern mindernd geltend gemacht werden. Damit eignen sich Stückzinsen hervorragend dazu, um am Ende eines einkommensstarken Jahres die hohe Steuerlast (Progression) durch den Ankauf von festverzinslichen Wertpapieren zu senken, deren letzter Zinszahlungstermin schon längere Zeit zurück liegt. Im Idealfall können so die gezahlten Stückzinsen im Jahr der Zahlung die Steuerlast senken.