Betriebliche Altersvorsorge
Durch betriebliche Altersvorsorge können Unternehmer für ihre Mitarbeiter eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef". Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden steuerbegünstigt vom Bruttogehalt abgeführt. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsteilen in eine Betriebsrente - inklusive staatlicher Fördermittel wie bei der Privatvorsorge in Eigenregie (Riester-Rente).