Kapitaleinkünfte
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen und ähnliche Erträge aus
- Guthaben und Einlagen bei Banken,
- Bausparguthaben,
- festverzinslichen Wertpapieren zuzüglich erhaltener Stückzinsen und abzüglich gezahlter Stückzinsen,
- Tafelgeschäften mit festverzinslichen Wertpapieren,
- Investmentanteilen einschließlich erhaltener Zwischengewinne bei Veräußerung,
Wandelanleihen und Gewinnobligationen, - Lebensversicherungen, sofern diese nicht steuerbegünstigt sind,
- Beteiligung als stiller Gesellschafter (+ stille Beteiligung) oder aus partiarischem Darlehen,
- sonstigen Kapitalforderungen, beispielsweise aus einer Instandhaltungsrücklage oder Mietkaution, Darlehen an eine Privatperson.
Ferner gehören zu den Kapitaleinkünften Dividenden und ähnliche Erträge aus Aktien, GmbH-Beteiligungen, Genossenschaftsanteilen und Genussscheinen.