Freistellungsauftrag
Durch einen Freistellungsauftrag können Sie bei Kreditinstituten und Bausparkassen die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Einbehaltung von Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer beantragen. Sie können diesen Höchstbetrag auch auf verschiedene Kreditinstitute oder Bausparkassen verteilen.